Wer soll mein Vermögen nach meinem Tod erhalten, wer das Unternehmen führen? Den richtigen Zeitpunkt, sich diese Frage zu stellen, gibt es wohl nicht. Den falschen – meist zu späten – durchaus.
Vermögen an die nächste Generation möglichst sinnstiftend, ausgleichend und gerecht weiterzugeben ist das Ziel wohldurchdachter erbrechtlicher Lösungen, die wir mit unseren Klienten sorgfältig erarbeiten.
Die Errichtung des Testamens sollte keine unüberlegte Spontanaktion sein. Wir unterstützen Sie bei der Beleuchtung aller familiären Aspekte und Wünsche. Oft sind dabei komplexe zivil-, erb-, familien- und steuerrechtliche Fragen zu klären. Menschliches Einfühlungsvermögen, Geduld und Fingerspitzengefühl sind zusätzliche Kompetenzen, die wir anbieten können, um sensible Interessenslagen auszuloten und ihnen gerecht zu werden.
Nicht selten können Unternehmenserbfolgen nur durch gesellschaftsrechtliche Neuordnungen gesichert werden. Hier beraten wir ausführlich und fundiert auf Grundlage unserer vielfältigen Erfahrung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform für die Unternehmensnachfolge.
In Verlassenschaftsverfahren vertreten wir die Interessen der Erben und helfen bei der Erstellung von Erbübereinkommen, wir vertreten unsere Klienten aber auch in Erbrechtsstreitigkeiten.
Vorsorgevollmachten können die Selbstbestimmung über den Zeitpunkt der eigenen Handlungsfähigkeit hinaus sichern und umschiffen gerichtliche Erwachsenenvertretungen. Wir beraten umfassend und präzise über Zweck und Inhalt einer Vorsorgevollmacht.
Schwerpunkte:
- Planung und Abwicklung der Vermögensnachfolge
- Planung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge
- Testamente
- Erbverträge
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Pflichtteilsrecht
- Erbrechtsprozesse
- Vorsorgevollmachten