Das Zivilrecht regelt im Wesentlichen unser Zusammenleben. Wir unterstützen unsere Klienten mit der Erstellung von Verträgen, die das rechtliche Miteinander präzise und umfassend regeln sollen. Wir sind geübt im Vertragshandwerk. Wir erstellen maßgeschneiderte Kauf-, Bauträger-, Wohnungseigentums-, Tausch-, Schenkungs-, Leih-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge, Aufträge und Vollmachten, Werkverträge, Darlehens- und Kreditverträge, Ehe-, Erb- oder Leibrentenverträge, Partnerschaftsverträge und im unternehmerischen Bereich alle Arten von Gesellschaftsverträgen. In unsere Vertragsgestaltung fließen auch immer fundierte steuer- und abgabenrechtliche sowie auch auf Erfahrungen in der Prozessführung beruhende Überlegungen ein.
Wir helfen unseren Klienten aber auch dabei, zu ihrem Recht zu kommen, und vertreten sie vor Gericht, wenn sie Ansprüche geltend machen wollen oder abwehren müssen. Dabei greifen wir stets auf unsere mehrjährige Erfahrung in der Prozessführung zurück.
Schwerpunkte:
- Fundierte und ausgefeilte Vertragserstellung, insbesondere
- Liegenschaftsverträge (siehe dazu auch unter Immobilienrecht)
- Treuhandschaft
- Gesellschaftsverträge
- Schadenersatz und Gewährleistung
- Haftungsrecht
- Eigentums-, Dienstbarkeits- und Pfandrecht
- Grundbuch
- Firmenbuch